Ausschreibung
Störtebeker Opti-Cup 2011
Ranglistenregatta für Opti A und Opti B
23. - 26. Juli 2011 vor Helgoland
"die inoffizielle Deutsche Jüngsten Meisterschaft im Hochseesegeln
für Optimisten"
Veranstalter:
Blankeneser Segel-Club e.V.
Wassersportclub Helgoland e.V.
Segelrevier:
Seegebiet um Helgoland
Wettfahrttage:
24. und 25. Juli 2011
Es sind bis zu 6 Wettfahrten vorgesehen
Start der 1. Wettfahrt:
24. Juli 2011 10:00 Uhr
Regeln:
Die Regatta wird nach folgenden Regeln ausgesegelt:
Wettfahrtregeln der ISAF 2009-2012 (WR) inklusive der Zusätze des DSV,
Ordnungsvorschriften Regattasegeln des DSV,
Segelanweisungen der Ausrichter,
Klassenvorschriften und dieser Ausschreibung
Werbung:
Werbung ist gemäß ISAF Regulation 20 zulässig
Startberechtigte Bootsklassen:
Opti A und Opti B
Meldeschluss:
1. April 2011
Es werden nur Meldungen auf dem offiziellen Meldeformular oder per Internet angenommen.
Meldungen werden erst mit Eingang des unterschriebenen Haftungsausschlusses gültig!
Meldestelle:
Blankeneser Segel-Club e.V.
Jollenhafen
22587 Hamburg
Tel.: 040-862373
Fax.: 040-860397
Internet: www.opti-helgoland.de
Meldegeld:
50 € je Teilnehmer
Bitte das Meldegeld bis zum 1. April 2011 bezahlen, nur dann wird die Meldung
gültig. Bei späterem Zahlungseingang können wir die Meldung leider nicht
mehr berücksichtigen.
Die Meldegeldzahlung muss auf das Konto des Blankeneser Segelclubs e.V.
bei der Hamburger Sparkasse BLZ 20050550, Kto.: 1265135135 erfolgen.
Nachmeldungen:
Bis 18. Juli 2011 gegen doppeltes Meldegeld
unter dem Vorbehalt der Transportmöglichkeit.
Meldebegrenzung:
Aus organisatorischen Gründen ist die Meldezahl auf 125 Boote begrenzt.
Es zählt der Eingangszeitpunkt der Meldungen.
Anmeldung und Ausgabe des Regattaprogrammes:
Regattabüro im Clubhaus des WSCH
23. Juli von 18:00 bis 20:00 Uhr
24. Juli von 07:30 bis 09:00 Uhr
Sicherheitsausrüstung:
Ergänzend zur Klassenvorschrift muss jedes Boot folgende
Sicherhaitsausrüstung an Bord haben:
- zwei Ösfässer mit min. 3 Liter Fassungsvermögen
- ein Paddel und
- eine am Mastfuß befestigte schwimmfähige Schleppleine, min. 8m lang und min. 6mm stark, in die etwa ein Meter vor dem Bug ein Schnappschäkel mit abgerundetem Bügel eingebunden ist, der das Einhängen weiterer Optis ermöglicht und unter Zug geöffnet werden kann.
Vermessungshinweis:
Startberechtigung nur mit gültigem Messbrief, der bei Bedarf während
der gesamten Veranstaltung bereitzuhalten ist. Kontrollvermessungen und Kontrolle
der Ausrüstung bleiben vorbehalten. Es werden keine Erstvermessungen
durchgeführt.
Wertung:
Low-Point-System gemäß WR. Bei mehr als vier gesegelten Wettfahrten
wird das schlechteste Ergebnis gestrichen.
Preise:
Wanderpreise für die Sieger in Opti A und Opti B, Punktpreise für
das erste Drittel in Opti A und Opti B, Erinnerungspreise, Sonderpreise.
Versicherung:
Für jedes teilnehmende Boot muß eine gültige und angemessene
Haftpflichtversicherung bestehen.
Unterkunft:
Zelten, Jugendherberge oder Pension (Bitte schnell reservieren, da die Regatta
zur Hauptsaison stattfindet)
Rahmenprogramm:
Zubringerfahrt ab Cuxhaven (wetterabhängig),
Welcomeparty am 23. Juli 2011,
Dia-Show an den Abenden der Wettfahrttage, Abschlussfeier und
Preisverleihung am 25. Juli 2011,
Frühstück und Abendessen.
Für die Begleitpersonen besteht in begrenzter Kapazität
die Möglichkeit, auf Zuschauerbooten die Regatten zu begleiten.
Weitere Angebote gemäß Aushang.
Anreisemöglichkeiten:
Anlieferung der Boote in Cuxhaven am Samstag, 23. Juli bis 06:30 Uhr,
anschließend kostenloser Transfer der Teilnehmer.
Rückfahrt am Dienstag, 26. Juli nachmittags.
Bei eventuellen Schwierigkeiten mit dem Transport, bitte beim Veranstalter melden.
Eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern kann auf Seglern ab Hamburg bzw. Cuxhaven im
Rahmen einer Zubringerfahrt mitgenommen werden (wetterabhängig). Interesse bitte bei
der Meldung vermerken.
Aktuelle Informationen, Hinweise und Termine werden auf den Internetseiten
regelmäßig aktualisiert.
Hinweise der Veranstalter:
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer
Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm.
Der Bootsführer, bzw. sein gesetzlicher Vertreter ist für die Eignung
und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund
behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in
der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen.
In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters
gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem
Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen,
die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der
Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter,
Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von
Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten)
sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurden.
Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des
Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf
vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die
Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist,
befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die
Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen,
Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen,
führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen,
denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt
worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln
und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der
Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten.
Hamburg, im Januar 2011
Blankeneser Segel-Club e.V.
Wassersportclub Helgoland e.V.




